Wie finde ich eine gute Hausratversicherung – was ist versichert?

Die Hausratversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungen. Was sie abdeckt, verraten wir dir in diesem Artikel.

Die Hausratversicherung ersetzt dir deinen Schaden und sorgt dafür, dass du dich neu einrichten kannst. Darüber hinaus deckt eine Hausratversicherung aber viele weitere Schäden ab, die jeden Tag auftreten können. In diesem Beitrag erfährst du, was eine gute Hausratversicherung alles abdecken sollte.

Basistarif der Hausratversicherung – was ist versichert?

Den Mindestumfang einer Hausratversicherung regelt das Versicherungsvertragsgesetz und die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Darüber hinaus können die Tarifbestimmungen und individuellen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer den Leistungsumfang erweitern. Viele Versicherer bieten zusätzliche Absicherungen gegen geringfügig höhere Beiträge an. Zu den grundlegenden Leistungen jeder Hausratversicherung gehört der Ersatz von Schäden durch folgende Ursachen:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag im Gebäude oder auf dem Grundstück
  • Explosion
  • Implosion
  • Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen sowie deren Teile oder Ladungen
  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus im Rahmen eines Einbruchs oder Raubs
  • Schäden durch Einbruchs- oder Raub-Versuch
  • Leitungswasser
  • Wasserschäden durch Wasserbetten oder Aquarien
  • austretende Sole, Öle sowie Kühl- und Kältemittel aus Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Solarheizungen
  • Wasserdampf
  • Sturm- und Hagelschäden 

Versichert ist in diesen Fällen dein gesamter Hausrat, und zwar:

  • Möbel
  • Haushaltsgeräte
  • Haushaltsgegenstände
  • Kleidung
  • Einbau- und Anbauküchen, sofern sie nicht dem Vermieter gehören
  • selbst eingebaute Laminat-Bodenbeläge
  • Wertsachen und Bargeld im Rahmen der Entschädigungsgrenzen bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme
  • Ein- und Anbaumöbel
  • privat genutzte Antennenanlagen
  • Markisen, die ausschließlich zur versicherten Wohnung und dem dazugehörigen Grundstück gehören
  • fremdes Eigentum, das geliehen oder in der Wohnung untergestellt wurde
  • Rasenmäher
  • Spezialfahrzeuge, Go-Carts und Krankenfahrstühle ohne eigene Versicherung
  • Surfgeräte, Ruderboote, Kanus, Schlauchboote einschließlich Motoren
  • nicht motorisierte Flugdrachen
  • Fall- und Gleitschirme
  • Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, die zur Ausübung des Berufs dienen
  • Fahrräder, falls vereinbart

 sowie alle anderen Sachen, die im Haushalt zur privaten Nutzung vorhanden sind.

Wer ist versichert?

Zu den versicherten Personen einer Hausratversicherung gehören alle Haushaltsmitglieder, also auch dein Ehe- oder Lebenspartner*in sowie deine Kinder oder Pflegekinder. 

Hausratversicherung – was ist nicht versichert?

Einige Schadensursachen und Dinge sind vom allgemeinen Versicherungsschutz der Hausratversicherungen ausgenommen. Dazu gehören Schäden durch:

  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder Bürgerkrieg
  • Rebellion, Revolution oder Aufstand
  • innere Unruhen
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Sengschäden ohne offenes Feuer
  • Erdbeben, Erdrutsch oder Erdsenkung
  • Vulkanausbruch
  • Überschwemmung
  • Sturmflut
  • Schneedruck und Lawinen
  • Reinigungswasser
  • Planschwasser
  • Gebäudeschwamm
  • Grundwasser, stehende und fließende Gewässer
  • Witterungsniederschläge und Rückstau von Niederschlägen
  • Leitungswasser aus mobilen Behältnissen
  • einfacher Diebstahl ohne Einbruch, Trickdiebstahl
  • vorsätzliche Verursachung
  • bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherungsschutz zumindest eingeschränkt 

Nicht versichert sind außerdem folgende Gegenstände:

  • spezielle Schäden an Verbrennungskraftmaschinen
  • spezielle Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern
  • Sturmschäden unterhalb Windstärke 8
  • Dinge, die sich in nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen befinden
  • Inhalte von Aquarien, die durch austretendes Wasser beschädigt werden
  • Sachen, die sich bei Sturmschäden außerhalb des Gebäudes befinden
  • feste Gebäudebestandteile wie Heizkörper oder Sanitärobjekte
  • vom Gebäudeeigentümer bereitgestellte Sachen
  • Kraftfahrzeuge, Anhänger und deren Bestandteile
  • Luft- und Wasserfahrzeuge und deren Teile (soweit sie nicht zum Versicherungsumfang gehören)
  • Hausrat von Mietern und Untermietern des Versicherungsnehmers
  • Sachen, die durch gesonderte Verträge versichert sind
  • elektronisch gespeicherte Damen und Programme

Versicherungsort der Hausratversicherung – was ist versichert? 

Darüber, welche Schäden die Hausratversicherung ersetzt, entscheidet auch der Standort der beschädigten oder gestohlenen Dinge. Grundsätzlich erkennt die Hausratversicherung Schäden am Versicherungsort an. Der Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag angegebene Wohnung mit allen privat genutzten Räumen. Dazu gehören außerdem:

  • Arbeitszimmer, die durch die Wohnung erreichbar sind
  • Loggien, Balkone und unmittelbar an das Haus anschließende Terrassen
  • Garagen zur ausschließlichen Nutzung durch den Haushalt des Versicherungsnehmers
  • Ausschließlich vom Haushalt des Versicherungsnehmers genutzte Nebengebäude auf dem Grundstück, zum Beispiel Gartenhäuser
  • verschließbare Gemeinschaftsräume wie Fahrradkeller oder Waschkeller 

Außenversicherung

Im Rahmen der Außenversicherung ersetzt die Hausratversicherung außerdem bestimmte Schäden außerhalb des Versicherungsortes. Das trifft zum Beispiel zu, wenn während des Urlaubs in dein Hotelzimmer oder deine Ferienwohnung eingebrochen wird oder du unter Androhung einer Gewalttat beraubt wirst. Ein Raub liegt nicht vor, wenn du die verlangten Sachen zu dem/der Täter*in bringst. Holst du beispielsweise auf Geheiß des/der Täters*in deinen Schmuck aus deinem Hotelzimmer oder dem Hotelsafe, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bei Sturm und Hagel besteht im Rahmen der Außenversicherung nur für Gegenstände innerhalb von Gebäuden.

Voraussetzung für den Eintritt der Außenversicherung ist, dass du dich nicht länger als drei Monate an einem anderen Ort aufhältst. Grundsätzlich als vorübergehend gelten regelmäßige Aufenthalte an anderen Orten aufgrund von Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst.

Im Rahmen der Außenversicherung ersetzt die Hausratversicherung Schäden bis zur Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme. Die Entschädigungsgrenze für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge beläuft sich auf zwei Prozent der Versicherungssumme.

Welche Leistungen bieten Versicherer zusätzlich an?

Über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus bieten einige Versicherer zusätzliche Leistungen an. Beispiele dafür sind:

  • Fahrraddiebstahl außerhalb des Versicherungsortes
  • höhere Entschädigungsgrenzen
  • Schutz vor Unterversicherung
  • vollständiger Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahl aus dem Auto
  • direkte Überspannungsschäden durch Blitz
  • Diebstahl von Garteninventar
  • einfacher Diebstahl im Hotel
  • Best-Leistungs-Garantie
  • Schäden durch Starkregen
  • Seng- und Schmorschäden
  • Schäden durch Rauch und Ruß
  • garantierte Neuwertversicherung 

Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, dich zusätzlich gegen Elementarschäden durch Hochwasser zu versichern. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn du in einer von Hochwasser bedrohten Region lebst. Besonders gefährdete Regionen sind jedoch teilweise nicht versicherbar. 

Legst du Wert auf einen umfassenden Versicherungsschutz, solltest du dich für einen Tarif der Hausratversicherung entscheiden, der alle von dir gewünschten Risiken abdeckt. Die Beiträge zur Hausratversicherung sind mit unter zehn Euro im Monat vergleichsweise niedrig. Höhere Versicherungsleistungen wirken sich daher nur geringfügig auf den Beitrag aus. Im Schadenfall kann ein umfangreicher Versicherungsschutz jedoch große Verluste vermeiden. 

Neben dem Einschluss des Fahrraddiebstahls in deine Hausratversicherung hast du die Möglichkeit, eine separate Diebstahlversicherung für dein Rad abzuschließen. Speziell wenn du ein sehr teures Fahrrad besitzt, ist das sinnvoll.

Was zahlt die Hausratversicherung?

Was die Hausratversicherung zahlt, hängt von deinem individuellen Versicherungsvertrag ab. Maßgeblich ist stets die Versicherungssumme. Sie soll dem Wert deines Hausrats entsprechen. Da es sehr schwierig sein kann, diesen Wert zu ermitteln, empfehlen Versicherer eine pauschale Summe pro Quadratmeter Wohnfläche in Höhe von 650 €.

Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung im Rahmen der Versicherungssumme den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände im neuwertigen Zustand. Insbesondere für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist der Wiederbeschaffungswert deutlich höher, als ihr ursprünglicher Neuwert. Aus diesem Grund legen die Versicherer bei diesen Gegenständen den Wiederbeschaffungswert zugrunde.

Zusätzlich zu Ersatzbeschaffung kommt die Hausratversicherung für folgende Kosten auf:

  • Aufräumkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten im Rahmen der Wiederherstellung und Ersatzbeschaffung
  • Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung für bis zu 100 Tage
  • Transport- und Lagerkosten für den versicherten Hausrat bei unbewohnbarer Wohnung
  • Kosten für die Änderung von Schlössern nach Diebstahl von Schlüsseln
  • Bewachungskosten für nicht abschließbare, unbewohnbare Wohnungen
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch
  • Reparaturkosten an Bodenbelägen und Wandverkleidungen nach Nässeschäden
  • Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz des Hausrats 

Die Sache mit der Unterversicherung 

Die Höhe der Kostenerstattung hängt nicht allein von der Versicherungssumme ab. Vielmehr prüft der Versicherer im Versicherungsfall, ob sie dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Ist der Hausrat mehr wert, als die Versicherungssumme, bist du unterversichert. In diesem Fall ersetzt die Versicherung deinen Schaden nur anteilig. Bist du hingegen überversichert, weil du vorsichtshalber eine höhere Versicherungssumme wählst, bekommst du deshalb keine höhere Entschädigung. Du hast jedoch einen Anspruch darauf, die Versicherungssumme den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.

Beispiel:

Versicherungssumme: 40.000 €

Wert des Hausrats: 60.000 €

In diesem Fall ersetzt die Versicherung dir den Schaden nur mit einem Anteil von zwei Dritteln. Für den restlichen Betrag musst du selbst aufkommen.

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