Es gibt nur wenige Sportarten, die eine gesonderte Haftpflichtversicherung voraussetzen oder notwendig machen. Natürlich zählt Motorsport dazu. Als Reiter oder Pferdehalter solltest du ebenfalls über eine Pferdehalter-Haftpflicht verfügen. Diese schließt auch Sportveranstaltungen mit ein, die du mit deinem Tier aufsuchst. Aguility ist ein Sport für Mensch und Hund. Richtet dein Hund im Rahmen einer Agility-Veranstaltung einen Schaden, wird dieser durch die Hundehalter-Haftpflicht reguliert. Wie sieht es aber beim Fußball oder Tennis aus? Was wenn Du beim Handball einem Gegenspieler den Arm auskugelst? Diese Fragen beantworten wir dir in diesem Artikel.
Benötige ich als Hobby-Sportler eine eigene Haftpflicht-Versicherung?
Die private Haftpflichtversicherung versichert Schäden, die aus der Ausübung einer Sportart heraus resultieren. Von Winston Churchill stammt der berühmte Satz „Sport ist Mord“. Nun muss man nicht ganz so weit gehen, aber auch beim Sport besteht das Risiko, eine andere Person oder deren Eigentum zu schädigen. Luko's Privat-Haftpflicht deckt die meisten Risiken, die aus sportlichen Aktivitäten ab. Nur für wenige Sportarten benötigst du eine gesonderte Sporthaftpflicht-Versicherung.
Ist in meiner Privat-Haftpflicht-Versicherung eine Sport-Haftpflicht enthalten?
Deine Luko Privat-Haftpflichtversicherung bietet dir bei fast allen Sportarten den notwendigen Versicherungsschutz.
Bin ich versichert, wenn ich beim Sport jemanden verletze?
Dies ist natürlich die Schlüsselfrage, wenn du aktiver Sportler bist und nach einer Privat-Haftpflichtversicherung suchst, über die du auch beim Sport versichert bist. Deine Luko Privat-Haftpflichtversicherung schließt Schäden aus fast allen Sportarten mit ein.
Die Bandbreite für sportliche Aktivitäten ist breit. Sie reicht von Schach bis zum Segelsport. Die Wahrscheinlichkeit, dass du beim Schach dein Gegenüber schädigst, ist eher gering, andere Sportarten bieten hier mehr Potenzial.
Unter welchen Umständen hafte ich, wenn ich beim Sport meinem Gegenüber einen Schaden zufüge?
Sport ist immer mit einem gewissen Konkurrenzkampf verbunden. Man will mit seinem Team oder einzeln als Sieger hervorgehen. Dabei kann es auch mal rau werden.
Die Spielregeln beschreiben nicht nur die Spielweise des Sports, sie halten auch dazu an, Fair zu spielen. Gleichzeitig bilden sie den Rahmen, in dem man das Risiko seines Sports aktiv mit eingeht. Entsteht daher ein Schaden an einem Dritten bei regelkonformer Spielweise, kann man nicht davon ausgehen, dass hier eine Haftung besteht.
Sobald man die Spielregeln leicht fahrlässig verletzt, haftet man grundlegend für den angerichteten Schaden an dem Mitspieler.
Für KampfZportarten (z. B. Kickboxen, Krav Maga, Muay Thai), als auch auf für Kampfspiele (z. B. Fußball, Basketball, Eishockey) haben sich besondere Regeln entwickelt, da man bei der Ausübung dieser Sportarten davon ausgehen muss, dass ein gewisses Verletzungsrisiko besteht.
Aufgrund dessen ist man bei Kampfsportarten oder Kampfspielen für Verletzungen an Mitspielern aufgrund fahrlässigen Regelverstoßes, in der Regel nicht haftbar.
Zudem haftet man grundsätzlich nicht, wenn man beim Sporteln einem Mitspieler aus Versehen (fahrlässig) einen Schaden zufügt.
Beispiele dazu wären:
- Beim Samstagmorgenkick grätschst du deinem Gegner etwas übereifrig von hinten in die Beine. Da er einen Bänderanriss erleidet, kann er den fälligen Freistoß nicht mehr selbst ausführen.
- Du bist im Tennisdoppel der Netzspieler, dein Gegner versucht einen Lob. Du nimmst die Einladung zum Volley an, ziehst durch und erwischst den gegnerischen Netzspieler mit voller Wucht so am Kopf, dass die Designerbrille für 2.000 Euro zu Bruch geht.
Eine Haftung entsteht erst dann, wenn man vorsätzlich oder grob fahrlässig von den Spielregeln abweicht und dadurch ein Mitspieler ein Schaden erleidet. Bei grob fahrlässigem Verhalten bist du über deine private Haftpflichtversicherung versichert. Bei vorsätzlichen Vergehen hingegen besteht kein Versicherungsschutz.
Letztlich muss man aber sagen, dass es gerade beim Sport auf den einzelnen Fall ankommt und dieser im Detail geprüft werden muss.
Welche Sportarten sind nicht in meiner Privathaftpflicht enthalten?
Nur wenige Sportarten sind, wie allgemein in der Versicherungswirtschaft üblich, vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Dazu zählen unter anderem:
- Jagd
- Pferderennen
- Kraftfahrzeugrennen
- Radrennen
In diesen Fällen benötigst du eine spezielle Sportversicherung. Es gibt allerdings noch weitere Ausnahmen. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen sportliche Aktivitäten auf dem Wasser, wenn es sich um ein versicherungspflichtiges Wasserfahrzeug handelt. Aus diesem Grund werden Wasserfahrzeuge nur in einem bestimmten Rahmen mitversichert.
Folgende Wasserfahrzeuge werden von Luko in einer Privaten-Haftpflichtversicherung abgedeckt: Wasserfahrzeuge …
- ohne Segel, Motoren und Treibsätze (z. B. Schlauch-, Ruder- und Paddelboote sowie Surfbretter),
- mit Segeln bis 25 qm Segelfläche,
- mit Segeln ohne Begrenzung der Segelfläche, sofern es sich um den Gebrauch eines Windsurfbrettes oder
- fremden Segelbootes ohne Motor oder mit Motor bis 15 PS/11 kW Nutzleistung handelt,
- mit Motoren bis 15 PS/11 kW Nutzleistung,
- mit Motoren ohne Begrenzung der Nutzleistung, sofern es sich um den gelegentlichen Gebrauch eines fremden Wassersportfahrzeuges handelt und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Ist die Teilnahme an Turnieren oder Wettkämpfen eingeschlossen?
Ja, deine Privathaftpflicht bietet dir auch Versicherungsschutz, wenn du an einem Turnier teilnimmst. Voraussetzung ist allerdings, dass du die Sportart nicht professionell, sondern nur in der Freizeit als Hobby betreibst. Ausgeschlossen bleibt die Teilnahme an Pferde-, Rad- und Kraftfahrzeugrennen.
Gegen welche Schäden bin ich versichert?
Deine Haftpflichtversicherung bietet dir Schutz bei:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Begriffe Personenschäden und Sachschäden sind selbsterklärend. Du löst beim Bergsteigen einen kleinen Steinschlag aus, ein Fahrzeug auf einem Parkplatz unterhalb wird von einem der Steine getroffen und die Windschutzscheibe geht zu Bruch. Hier haben wir es im Rahmen der Haftpflichtversicherung beim Sport mit einem klassischen Sachschaden zu tun.
Vermögensschäden sind etwas schwieriger zu erklären. Sie treten ein, wenn der Geschädigte einen finanziellen Nachteil erleidet. Angenommen, du fährst mit deinem Skateboard auf dem Bürgersteig, kannst einem Fußgänger nicht ausweichen und dessen Laptop fällt auf den Boden. Durch den Sturz wird die Festplatte beschädigt. Er kann nicht mehr auf darauf gespeicherte geschäftliche Daten zugreifen. Dadurch entsteht ihm ein finanzieller Nachteil, da die Daten aufwendig und teuer wiederhergestellt werden müssen.
Grundsätzlich bist du in der Eigenschaft als Privatperson gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche versichert, die sich aus dem Paragraf 823, Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. Ausgenommen davon sind vorsätzlich herbeigeführte Schadenersatzforderungen:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Deine Haftpflicht-Versicherung bietet dir auch Versicherungsschutz, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme für deine Luko Haftpflichtversicherung beträgt 30 Millionen Euro. Was auf den ersten Blick übertrieben viel klingt, kann sich im Ernstfall als notwendig erweisen.
Michael Schumacher erlitt beim Skifahren im französischen Meribél einen Unfall, dessen Folgen bis heute nicht absehbar sind. Immer wieder kommt es auf Skipisten zu Zusammenstößen, die durchaus ähnlich gravierende Folgen haben können. Sind die Beteiligten keine Prominente, erscheint dies nicht in den Medien. Die Folgekosten im Fall Schumacher dürften inzwischen im zweistelligen Millionenbereich angekommen sein. Wäre der Unfall durch einen Dritten herbeigeführt worden, wäre dieser finanziell ruiniert.
Bin ich versichert, wenn ich im Verein spiele?
Deine private Haftpflichtversicherung greift auch, wenn du als Freizeitsportler in einem Verein spielst.
Du stolperst über deine Sporttasche und fällst in die Glastheke im Vereinslokal. Der Schadensverursacher und die Rechtslage sind klar. Du musst den entstandenen Schaden ersetzen.
Greift meine Versicherung auch im Ausland?
Deine private Haftpflichtversicherung greift selbstverständlich auch im Ausland. Eine gute Versicherung bietet immer weltweiten Versicherungsschutz.
- Du musst noch nicht einmal in Kalifornien surfen. Im Windsurferparadies Gardasee kannst du mit deinem Surfboard einem Schlauchboot nicht ausweichen und rammst es. Das Schlauchboot ist kaputt, ein Insasse trägt eine Prellung davon. Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt sowohl den Schadenersatz für das beschädigte Schlauchboot, als auch alle Forderungen der Krankenversicherung des am Unfall Beteiligten.
- Beim Tauchen in Thailand gelingt es dir tatsächlich, in den geliehenen Taucheranzug ein Loch zu reißen. Auch in diesem Fall bist du durch deine private Haftpflicht abgesichert.
Übernimmt meine Versicherung Folgekosten?
Folgekosten entstehen meist, wenn eine Person geschädigt wurde. Dazu zählen beispielsweise Reha-Maßnahmen oder im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen. Ist dir das Unglück passiert, und du fügst einer anderen Person einen Schaden zu, der so schwerwiegend ist, dass einer der Fälle eintritt, kommt Luko für diese Folgekosten bis zu einer Höhe von 30 Millionen Euro auf.
Du kommst beim Skifahren auf eine Eisplatte, verlierst die Kontrolle über deine Ski und rast in eine Gruppe von Skifahrern, die gerade pausieren. Eines der Gruppenmitglieder wird am Knie so schwer verletzt, dass es von der Bergwacht abtransportiert werden und nach dem Krankenhausaufenthalt noch eine mehrmonatige Reha durchlaufen muss. Ohne eine entsprechende Versicherung wärst du finanziell vermutlich am Abgrund. Luko kommt jedoch für alle Schadensersatzforderungen, von der Bergwacht über das Krankenhaus bis hin zur Reha und zur Schmerzensgeldzahlung auf.
Fällt meine Brille unter den Versicherungsschutz?
Deine Brille fällt nicht unter den Versicherungsschutz, wenn du sie selbst beschädigst. Ist ein Dritter für den Schaden verantwortlich, muss er für den Ersatz aufkommen. Was aber, wenn er kein Geld hat, keinen Kredit bekommt und keine eigene Versicherung besitzt?
Du bist beim Bowling und stehst in der Nähe des Rücklaufs der Bowlingkugeln. Ein Mitspieler nimmt eine Kugel vom Band, prüft ihr Gewicht und holt dabei soweit aus, dass er dir die Brille von der Nase schlägt. Er selbst kann für den Schaden nicht aufkommen. Da in deiner Haftpflichtversicherung auch eine Forderungsausfall-Deckung enthalten ist, wird der Schaden von deiner Versicherung übernommen.
Die Forderungsausfalldeckung in deiner Police stellt den Schädiger so, als sei er selbst bei Luko versichert. Das Unternehmen bezahlt dir eine neue Brille und nimmt den Schädiger dann in Regress.
Ist Einzeltraining mitversichert?
Als Vermieter hast du die Möglichkeit, die Kosten für deine Haftpflichtversicherung über die Betriebskostenabrechnung auf deine Mieter umzulegen. Dadurch kostet dich diese Absicherung nichts extra. Sofern deine Imobilien bereits in deiner privaten Haftpflichtversicherung versichert ist, kannst du dir den Beitrag für eine zusätzliche Versicherung sparen.