Schaden am Fahrrad im Rahmen der
Privat-Haftpflichtversicherung

Das Thema Haftpflichtversicherung Fahrrad ist leider nicht ganz so einfach wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zunächst einmal besteht eine Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung für Fahrräder nur für sogenannte E-Bikes, Fahrräder, die auch ohne Muskelkraft fahren. Diese ermöglichen eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Auf der anderen Seite ist aber nicht jedes Fahrrad mit Hilfsmotor versicherungspflichtig. Dies ist der Fall, wenn das Rad durch den Motor nur eine Unterstützung beim Treten erhält und nur mit Motor nur bis sechs Stundenkilometer schnell fährt.

Wann benötige ich eine Haftpflicht-Versicherung für mein Fahrrad?

Juristisch gesehen benötigst du eine Haftpflichtversicherung für dein Fahrrad, wenn es „von alleine“ fährt, sprich, über einen Motor verfügt, der das Fahrrad auch ohne dein Zutun bewegt. Ein Fahrrad mit Antriebshilfe, das Pedelec, ist von der Versicherungspflicht befreit.

Kommt es bei der Nutzung eines Pedelecs zu einer Schädigung einer anderen Person, bist du gegen Regressansprüche durch deine Luko Haftpflichtversicherung geschützt. Anders verhält es sich jedoch, wenn du ein sogenanntes S-Pedelec oder „E-Bike“ nutzt. Dieses kann bis zu 45 Kilometer in der Stunde fahren und benötigt ein Versicherungskennzeichen.

Die andere Frage ist, ob du eine Haftpflicht brauchst, wenn du Fahrrad fährst. Die Stiftung Warentest reiht die private Haftpflichtversicherung in die Policen ein, die im Zweifelsfall existenzsichernd sind. Angenommen, du verursachst mit deinem nicht-versicherungspflichtigen Fahrrad einen Unfall, bist du grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert die Schadensersatzpflicht in §823 folgendermaßen:

„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

In welchen Fällen greift meine Haftpflicht-Versicherung?

Es ist durchaus anzuraten, eine Haftpflichtversicherung mit dem Fahrrad zu verbinden. In einer privaten Haftpflichtversicherung ist das Fahren eines Fahrrads mitversichert. 

  • Angenommen, du verursachst mit deinem Fahrrad einen Unfall mit einem Auto. Erfreulicherweise muss nur die Stoßstange neu lackiert werden. Was viele Menschen nicht wissen ist, dass die Werkstatt für das Stoßstange lackieren rund 3.000 Euro berechnet. Deine private Haftpflichtversicherung von Luko übernimmt die Rechnung der Autolackiererei.
  • Kritischer wird es allerdings, wenn du mit einem Fahrrad einen Unfall verursachst, bei dem beispielsweise ein Passant verletzt wird. Er stürzt, bricht sich den Arm, muss ärztlich im Krankenhaus behandelt werden. Mit ein bisschen Pech war dein Unfallgegner auch noch selbstständig. Luko übernimmt in diesem Fall die Kosten für die medizinische Heilbehandlung, den Krankenhausaufenthalt, das Schmerzensgeld und einen möglichen Verdienstausfall.
  • Ein Fußgänger läuft dir, in sein Handy vertieft, auf dem Fahrradweg in das Fahrrad und stürzt ebenfalls. Er macht Schmerzensgeld geltend. Du gibst die Forderung an Luko weiter. Luko prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Der Sachverhalt zeigt, dass dich keine Schuld trifft. In diesem Fall fungiert die Haftpflichtversicherung als passive Rechtsschutzversicherung, um unberechtigte Forderungen abzuwenden.

Deckt meine Haftpflicht-Versicherung Fahrraddiebstähle und Fahrradschäden ab?

Die Antwort auf beide Fragen lautet klar „nein“. Es kommen bei einem Fahrrad zwei Policen zum Tragen. Zum einen ist es die private Haftpflichtversicherung, wenn du einen Dritten schädigst, zum anderen ist es die Hausratversicherung, wenn dein Fahrrad gestohlen wird.

In welchen Fällen greift meine Hausratversicherung?

Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung beschränkt sich bei deinem Fahrrad auf eine Grundsicherung.

  • Du stellst dein Fahrrad über Nacht in einem verschlossenen Fahrradkeller ab. Wird es in dieser Zeit aus dem Fahrradkeller entwendet, genießt du Versicherungsschutz.
  • Mit der reinen Hausratversicherung ist dein Fahrrad jedoch nicht gegen Vandalismus und einfachen Diebstahl versichert.
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Wiederbeschaffungswert.
  • Die Hausratversicherung kommt auch für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile auf, beispielsweise Scheinwerfer oder Kindersitz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad entwendet wurden.

Luko bietet dir jedoch die Möglichkeit, dein Fahrrad deutlich besser abzusichern. Der Einschluss zählt nicht zu der Grundabsicherung, da nicht jeder Versicherungsnehmer eine erweiterte Fahrradversicherung benötigt. Damit würde die Prämie für die gesamte Versichertengemeinschaft unnötig nach oben getrieben werden. Sinnvoller ist es, dass sich jeder den Versicherungsschutz zusammenstellt, den er benötigt.

Mit dem Premiumbaustein „Fahrraddiebstahl“ kannst du den Versicherungsschutz allerdings auch auf Diebstahl außerhalb geschlossener Räume ausdehnen. Allerdings muss es mit einem Schloss an einem anderen Gegenstand, beispielsweise einem Straßenschild oder einem Zaun gesichert sein. 

Mein Fahrrad wurde bei einem Unfall beschädigt – wer trägt die Kosten?

Bei einem Unfall gibt es in der Regel mindestens zwei Beteiligte, den Schadensverursacher und den Geschädigten.

Ein Autofahrer übersieht dich beim Rechtsabbiegen und fährt in dich hinein. An deinem Fahrrad ist zum Glück nur das Vorderrad verbogen, dir ist nichts passiert. Da der Unfall von dem Autofahrer verursacht wurde, und dich keine Schuld trifft, muss dir der Fahrzeugführer den Schaden ersetzen.

Es kann allerdings auch vorkommen, dass du mit dem Fahrrad einen Unfall hast, ohne das ein Dritter darin verwickelt ist.

Du fährst mit deinem Fahrrad auf einem Waldweg und prallst gegen eine nicht sichtbare Baumwurzel. Du stürzt, die Gangschaltung wird in Mitleidenschaft gezogen. In diesem Fall besteht keinerlei Versicherungsschutz, du musst für den Schaden alleine aufkommen.

Ich habe mit einem geliehenen Fahrrad einen Unfall verursacht, bin ich versichert?

Du leihst dir von einem Freund dessen neues Fahrrad für eine Probefahrt. Begeistert von der Leichtgängigkeit der Schaltung übersiehst du ein parkendes Auto und fährst dagegen. Eine Delle in der Karosserie und Kratzer sind zum einen die Folge, das Fahrrad ist kaputt. Glücklicherweise hast du in deiner Luko Privathaftpflicht die Deckungserweiterung für Schäden an geliehenen Sachen dazugekauft.

Dieser Sachverhalt gliedert sich in zwei Tatbestände. Für den Schaden am Auto ist es unwichtig, ob du diesen als Fahrradfahrer oder als Fußgänger verursacht hast. Das Auto ist beschädigt, du bist schadensersatzpflichtig. Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadensersatzforderung.

Durch den Aufprall wurde das Fahrrad beschädigt, welches dir nicht gehört. Damit kommen auch Schadensersatzforderungen des Fahrradbesitzers auf dich zu. In früheren Jahren galt in solchen Fällen, dass der Eigentümer einer verliehenen Sache in Kauf nimmt, dass sie beschädigt wird und damit kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Inzwischen haben die Versicherer aber diesen Sachverhalt relativiert. Sie bieten ihren Kunden an, auch Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen abzusichern. Mit dem entsprechenden Baustein in deiner Police ersetzt Luko deinem Freund den finanziellen Aufwand, der mit der Fahrradreparatur auf ihn zukommt.

Hast du, zum Beispiel im Urlaub, ein Fahrrad gemietet, nicht geliehen, gilt die gleiche Klausel.

Du mietest dir an der Ostsee ein Fahrrad im örtlichen Fahrradhandel, um eine Woche auf dem der Insel Rügen die Landschaft zu erkunden. Mit einem Fischbrötchen in der einen Hand kommst du beim Fahren ins Straucheln, stürzt und das Vorderrad hat einen „Achter“. Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt auch diesen Schaden durch den Einschluss „Schäden an beweglichen gemieteten Sachen“.

Mein Kind verursacht mit dem Fahrrad einen Schaden – wer zahlt?

Bei Schäden, welche durch Kinder verursacht werden, ist ein Begriff von großer Bedeutung. Es geht um die „Deliktunfähigkeit“. Im Straßenverkehr gelten Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren als deliktunfähig. Das bedeutet, dass die Eltern für einen Schaden, den der Nachwuchs verursacht, nicht in der Haftung sind, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Dein acht Jahre altes Kind fährt hinter dem Haus mit dem Fahrrad. Hinter dem Haus befindet sich sowohl der Spielplatz als auch der Parkplatz. Auf dem Parkplatz kommt das Kind zu nahe an ein Auto, und verursacht einen Kratzer in der Tür.

Da du auf der Bank am Spielplatz gesessen hast, kann man dir keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwerfen. Damit besteht kein Schadensersatzanspruch seitens deines Nachbarn, dem das Auto gehört. Allerdings dürfte das nachbarschaftliche Verhältnis auf Jahre hinaus gestört sein, wenn er auf den Werkstattforderungen für die Reparatur der Autotür sitzen bleibt.

Im Rahmen deiner Luko Privathaftpflicht hast du die Option, Schäden durch deliktunfähige Personen durch den Baustein „Top of the Topps“ mit abzusichern. Luko übernimmt die Aufwendungen für die Reparatur der Tür, die gute Nachbarschaft bleibt gewahrt.

Als deliktunfähig zählen übrigens nicht nur Kinder. Unter diesen Begriff fallen auch Menschen, die beispielsweise an Demenz oder Alzheimer leiden oder unter Vormundschaft stehen. 

Siehe auch:

Privathaftpflicht: 10 Dinge, auf die du achten solltest
Sachschäden – Regulierung durch die Privathaftpflicht-Versicherung
Folgeschäden im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für das Smartphone