Privathaftpflicht: 10 Dinge, auf die du achten solltest

Schon gewusst? Diese zehn Dinge solltest du beachten, wenn du eine private Haftpflichtversicherung abschließen möchtest.

Die Privathaftpflicht zählt in Deutschland zu den wichtigsten privaten Versicherungen – über die Hälfte aller Deutschen haben eine. Worauf es dabei zu achten gilt, erklären wir dir hier. Denn: Privathaftpflicht ist nicht gleich Privathaftpflicht.

1. Höhe der Deckungssumme

Mit der Höhe der Deckungssumme (auch: Versicherungssumme) wird festgelegt, bis zu welchem Maximalbetrag deine Privathaftpflichtversicherung Schäden abdeckt. Diese Summen liegen marktüblich zwischen fünf Millionen und 60 Millionen Euro. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Deckung von mindestens zehn Millionen Euro – wir bieten einen Schutz bis 30 Million en Euro. Sollte ein Schaden wirklich mal in Millionenhöhe liegen (mag es noch so unwahrscheinlich sein), ist man lieber etwas zu hoch als zu niedrig versichert. Liegt ein Schaden beispielsweise bei elf Millionen Euro und man hat einen Versicherungsschutz bis zehn Millionen Euro, müsste man die restliche eine Million Euro ein Leben lang abbezahlen – und die Wenigsten haben das Glück, im Lotto gewonnen zu haben. 

Dazu sei jedoch auch gesagt: Was in die eine Richtung gilt, gilt auch in die andere: Man kann es mit der Höhe der Deckung auch übertreiben. Einige Versicherer überbieten sich mit den Deckungssummen immer wieder und versprechen Schutz bis 75 Millionen Euro oder gar 100 Millionen Euro – einen Schaden in solcher Höhe gab es in der Privathaftpflicht bislang noch nie, und die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es ihn jemals geben wird, tendiert bei Null. Mehr ist schließlich nicht gleich automatisch besser. Am Ende sollte natürlich jeder selbst darüber entscheiden, welche Deckungssumme ausreichend erscheint. 

2. Ist der Schlüsselverlust ausreichend mitversichert?

Wie nervig und ärgerlich es ist, einen Schlüssel zur Mietwohnung oder zum Büro zu verlieren, brauchen wir niemandem zu erklären. Zu allem Ärger über den Verlust gesellen sich die anschließenden Kosten: Manchmal muss „nur“ ein Schlüssel nachgemacht, in anderen Fällen dazu das Schloss ausgetauscht werden oder sogar eine ganze Schließanlage im Haus. Das kann teuer werden. Damit man nicht selbst auf den Kosten sitzen bleibt – denn die anfallenden Unkosten muss die Person tragen, die den Schaden verursacht hat – solltest du eine gute Privathaftpflichtversicherung haben. Diese übernimmt nämlich i. d. R. die Kosten, die durch den Verlust eines Schlüssels entstehen können – mit der Einschränkung, dass es sich um einen Schlüssel zu fremdem Eigentum handeln muss. Eigenheimbesitzer/innen können einen Schlüsselverlust zu ihren vier Wänden also anders als Mieter/innen und Angestellte nicht bei der Haftpflichtversicherung geltend machen. Es gilt: Der Verlust von dir ausgehändigten Schlüsseln (z. B. zur Mietwohnung, dem Büro, dem Vereinsheim oder der Wohnung von Freunden, die im Urlaub sind) und Folgekosten wie dem Austausch der Schließanlage werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Privathaftpflicht getragen. Einige Versicherer erstatten den Schaden bis zur vollen Versicherungssumme (beispielsweise Luko bis 30 Millionen Euro), andere setzen dem Ganzen ein Limit, z. B. bis 10 000 Euro. Muss die Schließanlage im Bürogebäude ausgetauscht werden, kann dies schnell um ein Vielfaches teurer sein. Achte beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung daher unbedingt darauf, dass die Kostenübernahme bei Schlüsselverlust für deine Bedürfnisse hoch genug ist. 

3. Deckung bei Mietsachschäden & Schäden an geliehenen Sachen

Zum Leistungsumfang einer guten Privathaftpflichtversicherung zählen auch Schäden an geliehenen Sachen („Ich hab mir doch letzte Woche deine PlayStation geliehen – ich war wohl sowas wie ihr Endgegner ...“). Solltest du also unbeabsichtigt von Freunden und Bekannten oder bei Firmen geliehene bzw. gemietete Sachen beschädigen (jeder leiht sich schließlich mal Dinge aus), kannst du dies deiner Haftpflichtversicherung melden. Natürlich gilt hier auch: Mutwillig herbeigeführte Schäden sind nicht über die Privathaftpflicht versichert.

Übrigens: Auch Mietsachschäden werden über die Privathaftpflicht geregelt. Immer mehr Vermieter/innen setzen daher auch eine private Haftpflichtversicherung für ein Mietverhältnis voraus. Fällt dir also zum Beispiel ein schwerer Gegenstand aus der Hand und hinterlässt eine Macke im Parkettboden oder du beschädigst aus Versehen das Waschbecken im Bad, kannst du diesen Schaden deiner Versicherung melden. Nicht versichert sind hingegen normale Abnutzungsspuren und Verschleiß.

4. Gefälligkeitsschäden

Klassiker: Du hilfst einem Freund beim Umzug und dir rutscht im Treppenhaus eine Kiste mit Geschirr oder der 4K-Fernseher aus der Hand. Autsch! Dein Freund verzeiht es dir zwar, schließlich kann das mal passieren und du hast es ja nicht mit Absicht gemacht (hoffen wir zumindest), erfreut ist er aber natürlich dennoch nicht. Nach der Rechtsprechung hat dein Freund zwar keinen Anspruch auf Schadensersatz, denn schließlich handelt es sich bei der Umzugshilfe unter Freunden um eine Gefälligkeit, doch möchtest du ihn als Freund auch nicht auf den Kosten sitzen lassen. 

Für genau solche Fälle bieten viele Privathaftpflichtversicherer die Deckung bei Schäden durch Gefälligkeiten an: Auf Wunsch ersetzt deine private Haftpflichtversicherung den Schaden, und eurer Freundschaft steht dieses Missgeschick nicht auf ewig im Wege.

Überprüfe beim Abschluss der Versicherung, ob und in welchem Umfang solche Gefälligkeitsschäden abgedeckt werden und achte dabei auf den Tarif – denn nicht in jedem Tarif ist diese Leistung mit abgedeckt. Bei Luko kannst du Gefälligkeitsschäden über ein Add-on hinzubuchen. 

5. Privathaftpflicht – für dich alleine oder für deine Familie?

Vor dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung solltest du dir Gedanken darüber gemacht haben, wer über den Vertrag versichert sein soll: Nur du selbst oder auch dein/e Partner/in und vielleicht sogar die Kinder? 

Wer eine Versicherung für sich selbst abschließen möchte, wählt den sogenannten „Single-Tarif“ (auch: Individualversicherung). Keine Sorge, den kannst du natürlich auch abschließen, wenn du kein Single bist. Die Bezeichnung „Single“ bezieht sich hier nicht auf deinen Beziehungsstatus, sondern steht für einen „Einzel“-Vertrag (Engl.: Single) – es ist also nur eine Person darüber versichert: der/die Versicherungsnehmer/in. 

Wer mehr als nur sich selbst versichern möchte, zum Beispiel den/die Partner/in (gilt auch für nicht Ehepaare) und/oder Kind/er (alleinerziehende Eltern können auch nur die Kinder mitversichern), sollte darauf achten, dass ein Familientarif gewählt werden kann. Darüber sind dann alle Familienmitglieder versichert (z. B. auch Oma und Opa). Wenn du also Kinder hast oder deine/n Partner/in mitversichern möchtest, wähle beim Abschluss der Versicherung den entsprechenden Tarif. 

6. Deliktunfähige Personen

Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) gelten in Deutschland als deliktunfähig (§ 828 BGB). Bedeutet: Verursacht ein Kind im entsprechenden Alter einen Schaden – zum Beispiel beim Spielen mit dem Ball – kann es für die daraus resultierenden Kosten nicht zur Verantwortung gezogen werden, und auch die Eltern sind nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das bedeutet wiederum: Auch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern muss nicht dafür aufkommen.

Häufig passieren solche Schäden bei Freunden, Bekannten oder Nachbarn (Beispiel: Das Kind hat beim Ballspielen ein Loch in die Fensterscheibe beim Nachbarn geschossen) – und die möchte man selten auf den Kosten sitzen lassen. Für eben solche Fälle bieten Haftpflichtversicherungen häufig die Möglichkeit, den Schaden über die Klausel der deliktunfähigen Kinder/ Personen zu übernehmen, wenn dies vom/von der Versicherungsnehmer/in gewünscht wird. 

Dies gilt übrigens auch für Menschen, die dem Kindesalter entwachsen sind, zum Beispiel an Demenz erkrankte oder geistig behinderte Menschen. Auch für sie gilt: Verursachen sie einen Schaden, sind sie nicht zum Schadensersatz verpflichtet; über die entsprechende Klausel in der Privathaftpflichtversicherung können von ihnen verursachte Schäden auf Wunsch jedoch übernommen werden. Bei Luko können deliktunfähige Kinder und Personen über ein Add-on mitversichert werden.

7. Forderungsausfalldeckung

Bei der Privathaftpflichtversicherung geht es immer um Schäden, die du anderen unbeabsichtigt zugefügt hast. Aber was ist eigentlich, wenn dir jemand einen Schaden zugefügt hat und für den Schaden nicht aufkommen kann, weil er/sie über keine private Haftpflichtversicherung verfügt und nachweislich auch keine privaten finanziellen Mittel zur Verfügung hat, um den Schaden zu ersetzen? Für solch einen Fall ist eine Forderungsausfalldeckung in deinem Haftpflichtversicherungsvertrag wichtig: Denn durch diese Ausfalldeckung kommt deine Versicherung für den dir entstandenen Schaden auf. In der Versicherungssprache heißt das: Durch die Forderungsausfalldeckung werden die Leistungen deiner Privathaftpflichtversicherung spiegelbildlich auf dich angewendet – der Schadensverursacher wäre sozusagen für diesen einen Schadensfall mit deinem Vertrag versichert, sodass der Schaden von der Versicherung übernommen wird. Dies gilt in unserer Privathaftpflichtversicherung übrigens sogar auch für Schäden, die dir jemand aus Vorsatz zugefügt hat.

8. Höhe der Selbstbeteiligung

Bei einigen Privathaftpflichtversicherungen muss ein bestimmter Anteil im Schadensfall selbst bezahlt werden – dann ist von einer Selbstbeteiligung oder einem Selbstbehalt die Rede. Dieser kann, je nach Versicherung, bei 150 Euro bis 500 Euro liegen. Bedeutet: Schäden, deren Kosten innerhalb dieser Selbstbeteiligung liegen, musst du selbst begleichen; die Versicherung übernimmt erst Kosten, die darüber liegen. Manchmal sind diese Selbstbeteiligungen versteckt – grundsätzlich wird zwar von keinem Selbstbehalt gesprochen, im Vertrag verstecken sich dann aber Ausnahmen, zum Beispiel bei der Forderungsausfalldeckung und dort dann sogar bis zu mehreren Tausend Euro. In der Luko-Privathaftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung (auch keine versteckten), du musst also im Schadensfall keinen Anteil selbst übernehmen.

9. „Mallorca-Deckung“, „Kfz-Selbstbeteiligung“ & Co.

Nein, deinen Mallorca-Urlaub übernimmt leider keine Privathaftpflichtversicherung. Mit der sogenannten „Mallorca-Deckung“ (hat ihren Spitznamen durch die vielen deutschen Touristen der Baleareninsel erhalten, die dort Fahrzeuge anmieten) bist du vor hohen Kosten bei Mietwagen-Schäden im EU-Ausland geschützt (natürlich nicht nur auf Mallorca), die den im jeweiligen Urlaubsland geltenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz übersteigen. Sie ist i. d. R. Teil der Kfz-Versicherung, aber auch in der Privathaftpflichtversicherung taucht sie auf. 

Klingt kompliziert, ist aber umso wichtiger: Verursachst du im Urlaub mit einem Mietwagen einen Verkehrsunfall mit mehreren verletzten Personen und der Schaden übersteigt die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Leihwagenanbieters, springt deine private Haftpflichtversicherung für dich ein und übernimmt den Anteil, der nicht durch die Versicherung des Leihwagenanbieters abgedeckt wird. 

Eine weitere Abdeckung durch die Privathaftpflichtversicherung, die sich auf geliehene bzw. gemietete Fahrzeuge bezieht: Wer sich einen Mietwagen leiht oder Carsharing-Angebote nutzt, sieht sich im Schadensfall i. d. R. mit Selbstbeteiligungen konfrontiert (normalerweise liegen diese zwischen 200 und 500 Euro). Gute Privathaftpflichtversicherer, wie zum Beispiel Luko, übernehmen diese Selbstbeteiligung im Schadensfall für dich. Gleiches gilt für die Falschbetankung solcher Miet- und Leihfahrzeuge: Tankst du aus Versehen den falschen Kraftstoff, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den daraus entstehenden Schaden. 

10. Kündigungsfrist

Last, but not least: Unflexible Verträge mit langen Kündigungsfristen von drei oder gar zwölf Monaten gibt es nach wie vor zu genüge, auch in der Versicherungswelt. Zwar sind die Anbieter mit Knebelverträgen, aus denen man nur schwer herauskommt, immer noch in der Mehrzahl, doch gibt es auch immer mehr Versicherer, die ihren Kundinnen und Kunden zeitgemäße Verträge ohne lange Kündigungsfristen anbieten . Hast du zum Beispiel das Recht, täglich und ohne Angabe von Gründen zum Folgetag deine private Haftpflichtversicherung zu kündigen; andere neue Versicherer bieten immerhin monatlich kündbare Verträge an. 

Fazit

Es gibt wie bei jeder Versicherung, die man abschließen möchte, einige wichtige Punkte zu beachten und zu bedenken. Sei es der Umfang des Schutzes, die Gesamthöhe der Versicherungssumme oder Abdeckungen für besondere Situationen. Wichtig ist, dass die Versicherung zu deinen Bedürfnissen passt und die für dein Leben wichtigen Risiken abdeckt.


Übrigens: Wusstest du bereits, dass die private Haftpflichtversicherung dir auch im Urlaub in vielen Fällen schützend zur Seite steht? Verursachst du zum Beispiel auf der Skipiste einen Unfall und Menschen kommen dabei zu Schaden, springt deine Privathaftpflicht für die dadurch entstehenden Kosten ein. Auch wenn du beim Ski- und Snowboardverleih deine Ausrüstung für den Urlaub anmietest und sie währenddessen aus Versehen beschädigst, hilft dir deine Privathaftpflichtversicherung bei den daraus resultierenden Kosten.  

Mehr zur Luko-Privathaftpflicht erfährst du hier.

Worauf du bei einer Hundehalterhaftpflicht achten solltest, verraten wir übrigens hier.

Siehe auch:

Die Haftpflichtversicherung wechseln
Kosten einer Privathaftpflichtversicherung
Sachschäden– Regulierung durch die Privathaftpflicht-Versicherung