Homeoffice und die Hausratversicherung – das solltest du wissen!

In diesem Artikel findest du alles Wissenswerte, das du zum Thema Hausratversicherung und Homeoffice wissen solltest.

    Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen die Arbeit im Homeoffice anzubieten, wenn es aufgrund der betrieblichen Organisation möglich ist. Doch was ist, wenn etwas mit dem Arbeitsequipment passiert? Greift die Hausratversicherung?

    Wichtig für Beschäftigte: Versicherungsschutz im Homeoffice

    Bevor du dich bereit erklärst, deine Arbeit zukünftig zu Hause zu erledigen, solltest du einige Kriterien berücksichtigen. Neben den räumlichen Möglichkeiten und der Frage nach Erstattung deiner zusätzlichen Kosten ist die Versicherung ein wichtiges Thema. Sobald du ein professionelles Büro einrichtest, könnte ein zusätzlicher Versicherungsschutz fürs Homeoffice nötig werden. Eine spezielle Homeoffice-Versicherung bieten Versicherer derzeit noch nicht an. Nicht in jeder Situation bezahlt jedoch deine Hausratversicherung, wenn Computer und andere Geräte aus deinem Büro gestohlen werden. Im Fall eines Brandes oder eines anderen typischen Hausratschadens könnte das Homeoffice von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen sein. 

    Wie bist du versichert, wenn du dich bei der Arbeit im Homeoffice verletzt? Für Unfälle am Arbeitsplatz kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf. Inwiefern sie dich auch zu Hause schützt, solltest du vorab klären.

    Wer richtet dein Büro zu Hause ein? Stellt dein*e Arbeitgeber*in dir Möbel und Geräte für das Homeoffice zur Verfügung oder nutzt du deinen eigenen PC am bereits vorhandenen Schreibtisch? Grundsätzlich sollte dein*e Arbeitgeber*in dir zumindest PC oder Laptop und vielleicht ein Smartphone zur Verfügung stellen. Wie sieht es aber aus, wenn die Geräte deiner Arbeitsstell bei dir zu Hause beschädigt werden? Einen Schaden kannst nicht nur du selbst anrichten, sondern auch deine Kinder oder dein*e Partner*in. Ein falscher Schritt der Kinder auf das Ladekabel und schon fällt der Laptop vom Schreibtisch. Doch wer kommt in dieser Situation für den Schaden auf?

    Deine Fragen dazu beantworten dir die folgenden Absätze.

    Hausratversicherung und Homeoffice

    Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz deiner Hausratversicherung auch deine privaten elektronischen Geräte. Benutzt du zu Hause ohnehin ein privates Arbeitszimmer, gehört es zu deinem Haushalt. Die Einrichtung gehört entsprechend zum Hausrat. Sofern du also tatsächlich mit deinem privaten PC oder Laptop im Homeoffice arbeitest, ersetzt die Hausratversicherung dir die Geräte und die Einrichtung des Arbeitszimmers im Versicherungsfall.

    Neben deinem Eigentum schließt die Hausratversicherung auch Dinge ein, die dir nicht gehören. Ausgenommen ist lediglich Eigentum von Mieter*innen, Vermieter*innen oder Untermieter*innen. Die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung schließen ausdrücklich auch Arbeitsgeräte ein, die du zu beruflichen Zwecken zu Hause nutzt. Das gilt auch, wenn sie deinem*r Arbeitgeber*in gehören. Nur Waren und Warenmuster ersetzt dein Versicherer nicht. Du solltest jedoch darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Erhöht sich der Wert deiner Einrichtung möglicherweise durch ein teures Notebook und andere Einrichtungsgegenstände, solltest du die Versicherungssumme erhöhen. Ist in deinem Versicherungsvertrag die Unterversicherung ausgeschlossen, musst du dir darüber keine Gedanken machen. 

    Deine Hausratversicherung kommt jedoch nicht für die Ausstattung eines Büros auf, dass sich außerhalb deiner Wohnung befindet. Nutzt du beispielsweise eine getrennte Wohnung für die Arbeit zu Hause, ist für diese unter Umständen eine eigenständige Versicherung erforderlich.

    Eine Voraussetzung für den Schutz deiner Büroausstattung durch die Hausratversicherung ist, dass dein Arbeitszimmer nur durch deine Wohnung erreichbar ist. Dein home office darf also nicht separat zur Wohnung begehbar sein. Ein solcher Umstand liegt zum Beispiel vor, wenn du in einem Haus mit zwei oder drei Wohnungen wohnst und dein privates Büro separat vom Hausflur aus zugänglich ist.  Einige Versicherer bieten einen Zusatzbaustein zur Hausratversicherung für das häusliche Büro an. Du solltest vor dem Abschluss jedoch einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Auf diese Weise gehst du sicher, dass keine Ausschlusskriterien bestehen. Erstattet dein Arbeitgeber dir nicht die dafür anfallenden Mehrkosten, kannst du den Anteil des Versicherungsbeitrags für dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. 

    Versicherungsschutz im Homeoffice für selbst verursachte Schäden 

    Hier geht es um die Haftpflichtversicherung. Wenn du an deinem Arbeitsplatz in der Firma das Laptop oder den PC beschädigst, kommt bei leichter Fahrlässigkeit dein Arbeitgeber für den Schaden auf. Du haftest in einem solchen Fall nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall mittlerer Fahrlässigkeit musst du dich möglicherweise am Ausgleich des Schadens beteiligen.

    Dein Homeoffice ist jedoch ein Raum in deiner privaten Wohnung. Daher musst du davon ausgehen, dass auch andere Familienmitglieder ihn zumindest gelegentlich betreten. Deine Kinder könnten dich in deinem häuslichen Büro besuchen und dabei vor deine Kaffeetasse stoßen. Gerät der Kaffee dadurch ins Laptop, kann ein hoher Schaden entstehen. Passiert das außerhalb deiner vereinbarten Arbeitszeit, musst du dafür aufkommen. Auch während der Arbeitszeit könnte dein*e Arbeitgeber*in davon ausgehen, dass du das Laptop nicht ausreichend vor Beschädigungen geschützt hast. Unter Umständen musst du das defekte Laptop ersetzen oder die Reparaturkosten bezahlen.

    Um dich vor diesen unliebsamen Kosten zu schützen, solltest du über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Sie kommt dafür auf, wenn du für die Beschädigung von Dingen verantwortlich bist, die sich im Eigentum deines* Arbeitgebers*in befinden. 

    Datenschutz im Homeoffice: Cyber Police

    Gerne übersehen wird das Risiko des Datenschutzes im home office. Du bist verpflichtet, die Datenschutzvorschriften einzuhalten. Daher dürfen auch deine Familienmitglieder keine Möglichkeit haben, deine Arbeitsunterlagen einzusehen. Aber wie verhält es sich, wenn dein WLAN gehackt wird?

    Dieses Problem musst jedoch nicht du lösen, sondern dein*e Arbeitgeber*in. Bevor du also deinen Arbeitsplatz nach Hause verlagerst, solltest du mit deinem/deiner Chef*in klären, ob er über eine Betriebsausfall- und Cyberversicherung verfügt. Vor allem muss sich der Versicherungsschutz auch auf dein Homeoffice erstrecken. Mit der Aufnahme der Homeoffice-Tätigkeit geht in der Regel eine Veränderung des Arbeitsvertrags oder eine spezielle Vereinbarung einher. In dieser solltest du dich für mögliche Datenverluste absichern.

    Arbeitsunfall im Homeoffice – wie bist du versichert?

    Besonders kompliziert wird es, wenn du dich bei der Arbeit im home office verletzt. Kleinere Verletzungen erfordern meist keine große Aufmerksamkeit. Aber wie sieht es aus, wenn du ausrutschst und dabei einen komplizierten Bruch erleidest? Möglicherweise kann dieser Folgeschäden nach sich ziehen und dir die zukünftige Ausübung deines Berufs erschweren. Ein kleines Missgeschick reicht häufig aus, um schwerwiegende Folgen zu verursachen.

    Bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit schützt dich die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt auch, wenn du im Homeoffice arbeitest. Jedoch ist die Verbindung zwischen Privatleben und Arbeit in deinem heimischen Büro fließend. Wenn du dich vom Schreibtisch entfernst, bewegst du dich gleich in deinem privaten Umfeld. Für den gesetzlichen Unfallversicherer ist es daher schwer nachvollziehbar, ob es sich dann tatsächlich um einen Arbeitsunfall im home office handelt.

    Die Berufsgenossenschaft versichert dich nur bei Unfällen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit entstehen. Für dich bedeutet das, dass du auf dem Weg zur Küche nicht versichert bist. Um das Unfallrisiko zu reduzieren, kannst du zum Beispiel deine Kaffeemaschine ins Büro stellen. Stolperst du innerhalb des Büros auf dem Weg zur Kaffeemaschine, ist Versicherungsschutz gegeben. Dasselbe gilt für den Weg zur Toilette. Besuchst du die Toilette an deinem Arbeitsplatz, bist du versichert. Verlässt du dein home office, um deine private Toilette aufzusuchen, genießt du keinen Versicherungsschutz.

    Die klare Trennung gilt erst recht, wenn du die Wohnung verlässt, um zum Beispiel dein Kind aus dem Kindergarten abzuholen. Passiert auf dem Weg zum Kindergarten ein Unfall, bist du nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Bringst du dein Kind zum Beispiel morgens auf dem Weg zur Firma in den Kindergarten, gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.  

    Wenn du dich auch für die Arbeit im Homeoffice rundum absichern möchtest, ist eine private Unfallversicherung eine gute Idee. Rutschst du auf dem Weg zur Toilette aus und brichst dir den Arm an der Waschbeckenkante, schützt deine private Unfallversicherung dich vor möglichen Kosten. Die Diskussion mit der Berufsgenossenschaft sparst du dir in diesem Fall. Über die dafür entstehenden Kosten könntest du dich mit deinem*r Arbeitgeber*in unterhalten. Vielleicht übernimmt er/sie mindestens einen Teil.

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